Ursprung und Geschichte

Die Gründung der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden am 8. März 1845 war Ausdruck einer liberal-demokratischen Geisteshaltung von Menschen, die sich gegen fürstliche Willkür und kirchliches Dogma erhoben. Sie alle standen für etwas ein, das auch heute nicht weniger aktuell ist als damals: nämlich die Freiheit und Würde des Menschen; ein menschliches Selbstbestimmungsrecht, das Einzug hielt in unsere Gemeindeverfassung; das Einzug hielt in die Demokratien dieser Welt und deren geschriebenen Gesetz, basierend auf einem freireligiösem, einem humanistischem Gedankengut, das den Mensch als Mensch in den Mittelpunkt stellt, frei von staatlicher Repression, frei von religiösen Dogmen und Absolutheitsansprüchen...

Die seit der Gemeindegründung vergangene Zeitspanne ist historisch gesehen relativ kurz. Manche Vorfahren von heutigen Mitgliedern zählten zu den Gründern der Wiesbadener Gemeinde; manche zu den Neubegründern nach dem 2. Weltkrieg. Das von der Person ausgehende „Identität stiftende Element“ wirkt nach wie vor stark in die Gemeinde hinein. Vergleichbares gilt auch für andere Freireligiöse Gemeinden.

Gemessen an der jeweils individuellen Lebensspanne ist die seit der Gemeindegründung vergangene Zeitspanne andererseits sehr lang. Und es war in der Tat ein langer Weg von autoritärer staatlicher Bevormundung und persönlicher Unfreiheit hin zur gesellschaftlichen, politischen und religiösen Freiheit des Einzelnen; ein langer Weg, auf dem es Entbehrungen und Nöte, auf dem es Rückschläge und Misserfolge gab; ein Weg, auf dem Menschen ihre Freiheit aufs Spiel setzten um der Freiheit anderer willen; ein Weg, auf dem gelitten und auf dem auch gestorben wurde; ein Weg, den auch und gerade Menschen beschritten haben, für die freigeistige und freireligiöse Überzeugung mehr als nur ein verbales Lippenbekenntnis war, als es etwa im 19. Jhd. galt, humanistische Ideale und Liberalität im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern und zu einer tragenden Säule eines Staatswesens zu machen, dessen Geschichte zugleich auch eine Geschichte der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden ist.

Der Monat März bezeichnet dabei in vielfacher Hinsicht ein markantes Datum: Am 8. März des J. 1845 erfolgte die Gemeindegründung, am 5. März des J. 1848 wurde durch die landesherrliche Proklamation des Herzogs von Nassau, die Voraussetzung für die Verleihung der Körperschaftsrechte geschaffen, die die Wiesbadener Gemeinde in demselben Jahr erhielt; Körperschaftsrechte, die - nach Verbot und Auflösung der Gemeinde durch die Nationalsozialisten - dann am 9. März des J. 1954 von Seiten der Hessischen Landesregierung erneut bestätigt wurden.

Was sich hinter diesen nüchternen Zahlen verbirgt, ist in der Tat ein langer Weg, den ein Blick zurück erhellen mag, nämlich in die Gründungszeit der Gemeinde; eine Zeit, die nicht weniger bewegt war wie heute, und die von vergleichbar essentiellen politischen und gesellschaftlichen Grundsatzfragen und Auseinandersetzungen bestimmt wurde - Fragen, Auseinandersetzungen und Bestrebungen, die damals wie heute aufs engste mit dem übergeordneten Thema der nationalen Einheit verbunden waren, einhergehend mit dem Ruf nach sozialer Gerechtigkeit, einhergehend auch mit etwas, das gerade im 19. Jhd. aus verständlichen Gründen einen besonderen Stellenwert einnahm: ich spreche vom Kampf um die bürgerliche, die politische, die religiöse; kurzum: die individuelle Freiheit des Menschen und seiner Würde in einem Land, das seit dem Wiener Kongress im J. 1815 und bis zur Reichsgründung im J. 1871 in 35 souveräne fürstliche Herrschaftsgebiete und vier freie Reichsstädte zerfallen war.

Es waren dies Herrschaftsgebilde, in denen die Freiheit des Einzelnen nicht von einem Grundgesetz definiert und gewährleistet wurde, das für jeden und über alle innerdeutschen Landesgrenzen hinweg Gültigkeit besaß, sondern in dem das Ausmaß und die Begrenzung der individuellen Freiheit zumeist von einem fürstlichen Repräsentanten abhing, der mehr oder weniger aufgeklärt sein konnte. Diese Uneinheitlichkeit bestimmte die Lebenswirklichkeit all derer, die sich für die Ideale des bürgerlichen Liberalismus engagierten und demzufolge in Konflikt mit ihren Landesherren traten. Viele Fürsten suchten nämlich ihre Souveränitätsrechte unter allen Umständen zu wahren und den aufkommenden Ruf nach Einheit und Freiheitsrechten im Keim zu ersticken, nicht selten im Zusammenspiel von Politik und Religion - zwei Bereiche, die im Laufe der Geschichte und bis heute vielfach und zumeist unselig miteinander verknüpft waren und sind.

Als etwa die Wiesbadener Gemeinde gegründet wurde, da waren gerade mal drei Jahrzehnte vergangen, dass in Bayern auch Nichtkatholiken das Recht zuerkannt wurde, das Bürgerrecht zu erwerben. Kirchliche Ansprüche etwa hinsichtlich der Erziehung von Kindern aus konfessionellen Mischehen führten in den Jahren 1836-1841 im Kölner Raum zu erheblichen Wirren. Und viele Menschen, die ihre Stimme gegen mittelalterlichen Geist, gegen Unterdrückung und Bevormundung des geistigen Lebens erhoben, waren vom Straftatbestand des `Unglaubens' betroffen, der im deutschsprachigen Raum entsprechend vielfältig herangezogen wurde, um gegen all jene vorzugehen, die sich ihr kritisches Denken nicht nehmen lassen und die weder katholisch noch protestantisch sein wollten. Es waren staatliche wie kirchliche Bevormundungen, die den Drang der Menschen förderten, sich gerade im Süden und Südwesten Deutschlands dagegen aufzulehnen. Hinzu kam eine gesamtpolitische Situation in Deutschland und Europa, aber auch Entwicklungen und Tendenzen in Südamerika und in der Neuen Welt, die den Freiheitsdrang der Menschen begünstigten und forcierten. Deutsche Geschichte war damals und ist auch heute nicht isoliert zu betrachten. Entwicklungen von außen wurden im Innern aufgegriffen. Sie führten dazu, dass auch in Deutschland politische und religiöse Machtverhältnisse sowie erstarrte Glaubensvorstellungen in Frage gestellt wurden; und sie führten vor dem Hintergrund der ganz spezifischen Situation zu einer Politisierung breiter Bevölkerungsschichten und zu einer Politisierung auch vieler Christen, die mehr denn je für sich das Recht in Anspruch nahmen, zu fragen und auch hinterzufragen.

Einer von ihnen war der katholische Kaplan Johannes Ronge. Im August des J. 1844 protestierte er in einem offenen Brief an den Bischof Arnoldi in Trier gegen die Ausstellung des so genannten `Heiligen Rockes', geißelte die Veranstaltung als Götzenfest und brandmarkte in mutiger Weise die Widersprüchlichkeit des christlichen Anspruches in seiner praktischen Umsetzung.





Ronge, der das, was viele Menschen empfanden, in deutliche Worte gefasst hatte, wurde zum Symbol all derer, die sich gegen Reliquienkult und Aberglaube, die sich gegen Absolutheitsansprüche und Staatskirchentum wandten und die für Geistes- und Religionsfreiheit eintraten.

Parallelen in der Geschichte sind vielfältig. Und eine davon ist in der Reaktion fassbar, mit der die amtschristliche Hierarchie gegen kritische Denker aus ihren eigenen Reihen vorzugehen beliebt: heute wie damals.

Ronge und all jene, die ihm folgten, wurden exkommuniziert, ohne dass sich die Kirche der Diskussion und Auseinandersetzung um die aufgeworfenen Fragen wahrhaft gestellt hätte. Doch die Zeit, in der man die Dinge widerspruchslos hinnahm - diese Zeiten waren vorbei und höllische Drohungen verfingen nicht mehr. Ronges Kritik am bischöflichen bzw. kirchlichem Blendwerk wurde bereitwillig aufgegriffen. Viele sagten sich von der katholischen Kirche los und bildeten so genannte Deutschkatholische, die späteren freireligiösen Gemeinden, von denen Wiesbaden die erste und damit die älteste ist.

Hier in Wiesbaden war Ronges Protest auf fruchtbaren Boden gefallen. Bereits am 3. März des J. 1845 fanden sich eine Reihe angesehener Bürger zusammen, die am 8. März ihr Ausscheiden aus der katholischen Kirche und die Bildung einer Deutschkatholischen Gemeinde beschlossen. Und wenig später erfolgte auch die Gründung der Gemeinden in Idstein, Rüdesheim, Hachenburg, Dillenburg/ Haiger und Diez. Zu den Gemeindegründern zählte beispielsweise Christian Scholz und sein Schwiegervater, der bekannte Biebricher Bernhard May, der in der Hammermühle den damals modernsten Mühlenbetrieb aufgebaut hatte. Er war eine geradezu typische freireligiöse Persönlichkeit der ersten Stunde, bei dem sich eine liberal-demokratische Gesinnung Bahn brach, einhergehend mit einem aufgeklärten Denken.

Schon die Grundsätze und Bestimmungen, die sich die Wiesbadener Gemeinde bei ihrer Gründung im J. 1845 gab, steht hierfür kennzeichnend, wenn es etwa heißt:

“Wir verwerfen das Primat des Papstes, sagen uns von der Hierarchie los und verwerfen im Voraus alle Concessionen, welche möglicher Weise von der Hierarchie gemacht werden könnten, um die freie Kirche wieder unter ihr Joch zu beugen.“

„Wir verwerfen die Ohrenbeichte, wir verwerfen das Zölibat, wir verwerfen die Anrufung der Heiligen, die Verehrung von Reliquien und Bildern, wir verwerfen die Ablässe, (die) gebotenen Fasten, Wallfahrten und alle solche bisher bestehenden kirchlichen Einrichtungen . . ., wir stellen der Kirche und den Einzelnen die Aufgabe, den Inhalt unserer Glaubenslehren zur lebendigen, dem Zeitbewusstsein entsprechenden Erkenntnis zu bringen.
Wir gestatten . . . völlige Gewissensfreiheit, freie Forschung und Auslegung der Heiligen Schrift, durch keine Autorität beschränkt, verabscheuen vielmehr allen Zwang, alle Heuchelei und alle Lüge... Die Stellung und überhaupt äußere Haltung in der Kirche, als der Ausdruck der inneren religiösen Ansichten und Gefühle, soll jedem überlassen sein, nur wird untersagt, was zu Aberglauben führt.'“

In diesen wenigen Aussagen manifestiert sich eine Einstellung zum Glauben und zu den Menschen, die viele Männer und Frauen des deutschen Vormärz prägte; Männer und Frauen, die nicht nur den Weg zur Wiesbadener Gemeindegründung, sondern die zugleich auch den Weg zur sog. `bürgerlichen Revolution' im J. 1848 wiesen und damit die Voraussetzung zur ersten deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt am Main.

Freireligiöse Geschichte und Gedankengut sind aufs engste mit der Frankfurter Paulskirche verknüpft, nicht nur als Symbol freiheitlich-liberalen und aufgeklärten Gedankengutes, sondern auch als Ort des ersten Versuches ihrer umfassenden konstitutionellen Umsetzung.

Viele Persönlichkeiten der ersten Paulskirchenversammlung kamen aus den Reihen Freireligiöser Gemeinschaften oder waren an ihrem Aufbau maßgeblich beteiligt, beispielsweise die Wiesbadener Christian Scholz und Bernhard May, aber auch Robert Blum, der als Herausgeber der Sächsischen Vaterlandssblätter den Protest Ronges über innerdeutsche Landesgrenzen hinweg bekannt gemacht hatte.

Andere haben auch außerhalb Deutschlands durch ihre freireligiöse Denkweise wichtige Impulse für eine freiheitlich/ demokratische Orientierung gegeben, z.B. Carl Schurz, der Schwager von Johannes Ronge und spätere Innenminister der Vereinigten Staaten von Amerika. Er war in die Neue Welt emigriert, als deutsche Regierungen und Fürsten die jungen Demokratiebestrebungen des 19. Jhds. im Keim zu ersticken suchten.

Von der Niederschlagung der bürgerlichen Revolution von 1848 waren eine Vielzahl der Deutschkatholischen bzw. Freireligiösen Gemeinden direkt betroffen. Führende Repräsentanten wurden verfolgt, mußten emigrieren und nicht wenige wurden hingerichtet, wie etwa Robert Blum oder Valentin Streuber, der Mannheimer Gemeindevorsteher. Von den ca. 300 Gemeinden, die sich zwischen 1844 und 1847 gebildet hatten, wurden die meisten verboten, auch die in Idstein, Diez und Freiendiez, deren Mitglieder dann von der Gemeinde Wiesbaden mitbetreut wurden.

Die Wiesbadener Gemeinde verdankte ihr Fortbestehen dem Herzog von Nassau, der im Gegensatz zu anderen fürstlichen Kollegen bereits am 5. März des J. 1848, wenige Wochen vor der Paulskirchenversammlung, in einer Proklamation die geforderten bürgerlichen Freiheiten und auch die geforderte Religionsfreiheit garantierte. Bei den vorausgegangenen revolutionären Unruhen vor dem Wiesbadener Schloss hatte Bernhard May maßgeblich dazu beigetragen, dass die Situation nicht eskalierte.

Durch herzogliche Proklamation wurden der Wiesbadener Gemeinde am 28. Oktober des J. 1848 die Körperschaftsrechte zuerkannt, und sie wurde in diesem Zusammenhang den übrigen anerkannten Konfessionen gleichgestellt.

Die herzogliche Verfügung garantierte das Bestehen der Gemeinde und ermöglichte es damit zugleich, dass Wiesbaden Hilfs-, Auffang- und Durchgangsstation für alle jene Demokraten und Freireligiöse werden konnte, die nach der niedergeschlagenen Revolution von 1848 mit dem Tode bedroht waren. Bernhard Mays Hammermühle erhielt in dieser Zeit der Verfolgung denn auch im Volksmund bald den Namen ‚Herberge der Gerechtigkeit'.

Diejenigen, die fliehen mussten und emigrierten, trugen freiheitliches Gedankengut weiter - nach Frankreich, England und Amerika. In der Neuen Welt engagierten sie sich für die Abschaffung der Sklaverei, gründeten Freireligiöse Gemeinden z. B. in San Francisco, New York, Philadelphia und Milwaukee. Der schon erwähnte Carl Schurz wurde amerikanischer Innenminister. Sein Schwager, Johannes Ronge, rief zusammen mit anderen die Freireligiöse Gemeinde in London ins Leben. Und während sich Freireligiöse in der Neuen Welt und andernorts für Unterdrückte, Randgruppen und Minderheiten engagierten, kam das soziale Engagement auch anderweitig nicht zu kurz - etwa in Großbritannien und infolge auch bei uns, wo es nicht etwa die christliche Kirche, sondern wo es Johannes Ronge war, der die ersten Kindergärten schuf und dabei insbesondere von Julius Fröbel unterstützt wurde.

Zu all dem hatte die Wiesbadener Gemeinde nicht zuletzt aufgrund ihrer gesicherten Stellung in der Zeit der Verfolgung ihren Beitrag geleistet. Die durch die Körperschaftsrechte gewährte Anerkennung und Gleichstellung wurde indes immer wieder zu untergraben und aufzuheben versucht und zwar im Zusammenwirken staatlicher und amtskirchlich-christlicher Seite.

Bespitzelung und Diffamierung in den Jahrzehnten vor der Reichsgründung einhergehend mit Metternichs Bestrebungen, von Österreich aus gegen Freireligiöse vorzugehen, folgten Widerstände und Schikanen zu einem Zeitpunkt, als Bismarck im Zuge der Reichsbildung zwar den Vorrang des Staates gegenüber der christlichen Kirche durchgesetzt hatte, die praktische Umsetzung aber vielfach ganz anders aussah. Mit tatkräftiger Unterstützung christlichen Fundamentalisten suchten Preußische Polizeibehörden und Gerichte die im J. 1870 nochmals bestätigte Garantie des Herzogs von Nassau aufzuheben. Die Pamphletliteratur dieser Jahre und Jahrzehnte ist vielfältig.

Es gelang zwar nicht, die Körperschaftsrechte grundsätzlich auszuhebeln, wohl aber kam es kurzfristig immer wieder zu einschneidenden Beschränkungen, die den Nerv der Gemeinde treffen sollten - beispielsweise die Verordnung, wonach der Wiesbadener Gemeinde das Recht abgesprochen wurde, freireligiösen Religionsunterricht zu erteilen und die Kinder freireligiöser Eltern somit gezwungen werden sollten, am konfessionellen Religionsunterricht teilzunehmen.

Doch ungeachtet aller aufgetürmten Hindernisse bestand die Gemeinde fort. Aller Widerstände zum Trotz hat freireligiöses Gedankengut gerade im Übergang vom 19. zum 20. Jhd. immer mehr Menschen angesprochen, weil sich Freireligiöse nicht nur im Ringen um demokratische Reformen einen Namen gemacht haben. Wie schon in der Gründungszeit, als der Begriff Pauperismus die vorindustrielle Massenarmut treffend beschrieb, haben sich Freireligiöse auch im Zuge der industriellen Revolution der Not der Menschen nicht verschlossen.

Vor dem Hintergrund der sozialen Frage in Deutschland ist Freireligiöse Geschichte und die der Arbeiterbewegung in vielfältiger Weise miteinander verbunden, aber auch mit der Geschichte der Frauenbewegung. Hier hat der Wiesbadener Frauenverein wichtige Impulse für die Emanzipationsbestrebungen gegeben.

Viele freireligiöse Forderungen, zu denen die der Gleichberechtigung unabdingbar gehörte, fanden sich schließlich in der Verfassung der Weimarer Republik erfüllt, und am 20. Juni des J. 1928 wurden die Wiesbadener Körperschaftsrechte nochmals staatlicherseits bestätigt. Sie blieben nur wenige Jahre in Kraft, denn mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zogen dunkle Wolken am geschichtlichen Horizont auf, die das Licht der Menschlichkeit in Deutschland und in der Welt fast gänzlich erlöschen ließen. Nur wenige haben in diesen Jahren ihre Stimme gegen Fanatismus und Intoleranz, gegen die Missachtung der menschlichen Freiheit und Würde erhoben. Und nur wenige haben als Einzelperson und noch weniger als Organisation klar und unmissverständlich Stellung bezogen.

Unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, wurde die Gemeinde im J. 1933 vom damaligen preußischen Ministerpräsident und Chef der Gestapo, Hermann Göring, verboten. Mit ihr verboten wurde zugleich der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD), der sich im Jahre 1859 gegründet hatte. In der Begründung liest man von staatsfeindlichen Elementen und staatszersetzenden Aktivitäten. Zur Abwehr staatsfeindlicher Umtriebe und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, so heißt es abschließend, ist daher die Auflösung des Bundes Freireligiöser Gemeinden zum Schutz von Volk und Staat geboten.

Diese Pervertierung der Sprache erschüttert auch heute noch. Erst jetzt, viele Jahrzehnte später, haben sich Vertreter anderer Religionsgemeinschaften dazu durchgerungen von ganz offiziell bischöflicher Seite erklären zu lassen, dass Christen auf der Grundlage christlichen Gewissens während der nationalsozialistischen Diktatur konsequenter hätten handeln sollen. Nun ist es im Nachhinein immer einfacher, eine konsequentere Haltung anzumahnen. Es geht aber nicht darum, dass Christen im Allgemeinen konsequenter hätten handeln sollen, denn auch und gerade unter ihnen gab es aufrechte Frauen und Männer. Aus ihren Reihen hat auch die Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden in vielfältiger Weise Unterstützung erfahren sowohl im 19., als auch im 20. Jhd - ich denke etwa vor allem an die Protestanten der Mauritiuskirche oder an die altkatholische Gemeinde unter Pfarrer Eder.

Nein!: Wenn es um etwas geht, dann um ein konsequenteres Handeln der Kirchenhierarchie - ein nach wie vor vielfach dunkles Kapitel der Kirchengeschichte.
Sicherlich hat es auch innerhalb des Freireligiösen Spektrums solche gegeben, die dich klarer hätten abgrenzen können und sollen. Freireligiöse in ihrer Gesamtheit und als Organisation haben die Nationalsozialisten indes weder unterstützt noch haben sie –im Unterschied zu anderen- ein Konkordat mit Faschisten geschlossen.

Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit, - so zeigt die Geschichte-, wird indes nicht immer belohnt: Mit dem Verbot durch die Nationalsozialisten wurde das gesamte Vermögen der Gemeinde beschlagnahmt und nur ein Teil wurde in sehr viel späteren Jahren nach dem Ende des 2. Weltkrieges zurück erstattet.

Im Gegensatz zu den beiden christlichen Großkirchen gestaltete sich die Erneuerungsphase der freireligiösen Gemeinde dementsprechend schwierig. 11 Jahre des Verbotes hatten ihre Spuren hinterlassen, und doch konstituierte sich bereits am 25. November 1945 die erste Gemeindeversammlung nach dem Kriege. Im J. 1950 erfolgte die Übernahme aller nassauischen Gemeindeteile und die Gründung der Zweiggemeinde Lahn. Am 9. März 1954 wurden die alten Körperschaftsrechte von der Hessischen Landesregierung erneut bestätigt.

Heute schaut die Gemeinde auf eine bewegte und bewegende Geschichte zurück. Es war zugleich auch eine Geschichte der Verfolgung und des immerwährenden Ringens um humanistische Werte, Ideale und Ziele, deren verfassungsmäßige Umsetzung kein Geschenk des Himmels war. Es wurde von tapferen Männer und Frauen erstritten. Wie sie, standen auch die Gründungsmitglieder freireligiöser Gemeinden für etwas ein, das heute nicht weniger aktuell ist als damals: die Freiheit und Würde des Menschen - humanistische Werte und Ideale, die die Grundpfeiler freireligiösen Selbstverständnisses bilden.

Es ist die ein Selbstverständnis, das sich im Laufe der inneren Entwicklung der Wiesbadener und in der anderer Gemeinden herausgebildet hat. Und so wie es äußere Geschichte gab so gab es auch innere Geschichte, die sich nicht zuletzt in der Namensgebung widerspiegelt.

Gegründet als Deutschkatholische Gemeinde, von kritisch denkenden katholischen Christen, nannte sich die Wiesbadener Gemeinde bereits im J. 1886 deutschkatholische (freireligiöse) Gemeinde und 28. Januar des J. 1921 erfolgte die Umbenennung in Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden. Mit dieser Umbenennung trug man der Tatsache Rechnung, dass viele Mitglieder anderer Konfessionen zur Wiesbadener Gemeinde stießen, vor allem auch aus der evangelischen Kirche. Aus ihren Reihen waren bereits vorab, unter Führung aufgeklärter protestantischer Pastoren, die sog. Lichtfreunde hervorgegangen, die sich gegen den Absolutheitsanspruch der christlichen Kirche ausgesprochen hatten.

In der Umbenennung der Wiesbadener Gemeinde spiegelt sich ferner eine Entwicklung im Selbstverständnis, das heute in einem grundsätzlichen Gegensatz zu dem der christlichen Kirche, dem jüdischen oder islamischen Glauben steht.

Wir konstatieren keinen allmächtigen Schöpfergott, der alles lenkt, der belohnt und straft; wir erheben keinen Absolutheitsanspruch, den allein selig machenden und einzig richtigen Glauben zu besitzen; wir konfrontieren die Menschen nicht mit zahllosen Ängsten, grenzen Andersgläubige, Geschiedene, Homosexuelle oder Randgruppen der Gesellschaft nicht aus; wir fordern keine Unterwerfung und Befolgung religiöser Dogmen und Lehren, die zwar Verbindlichkeit für sich beanspruchen, tatsächlich aber menschlicher Erkenntnis zuwiderlaufen und mit den Naturgesetzen unvereinbar sind.

Wir glauben entsprechend nicht an die Existenz eines wie immer gedachten göttlichen Wesens, das unser Leben lenkt, nicht an die Geburt eines wie immer gearteten Gottessohnes, nicht an Jungfrauengeburt und leibhaftige Himmelfahrt, nicht an die Unfehlbarkeit eines Menschen, wie immer er auch heißen und sich benennen mag; glauben nicht an Bestrafung in der Hölle oder Belohnung im Himmel.

Das Leben erfüllt sich für Freireligiös denkende Menschen nicht in einem versprochenen Jenseits, sondern im Hier und Heute, in einem Naturkreislauf, in den auch der einzelne Mensch gestellt ist, als Teil des Evolutionsprozesses –als Teil des großen Ganzen- und nicht als so genannte `Krone der Schöpfung´, wohl aber vernunftbegabt und von daher gefordert, sein eigenes Handeln kritisch zu überdenken und Verantwortung für sein Handeln zu tragen – ein Handeln, das sich an den Geboten der Menschlichkeit zu orientieren hat.

Das aber ist etwas, was nicht erst mit den Religionsstiftern in die Welt und in das Bewusstsein der Menschen gekommen ist. Es sind vielmehr Gebote an die Menschlichkeit, die vorgeprägt wurden etwa im Denken abendländischer wie morgenländischer Philosophen; Gedanken, die von den bekannten Weltreligionen ihrerseits aufgegriffen wurden, ohne dabei originär christlich oder islamisch zu sein; Gedanken über das Verhältnis von Mensch und Natur, über die Prinzipien menschlichen Zusammenlebens, basierend auf ethischen Normen, auf Mitmenschlichkeit, Freiheit und Menschenwürde; Gedanken, die von den großen Denkern und Humanisten vergangener Jahrhunderte näher definiert wurden und denen wir uns als Freireligiöse verbunden fühlen.

Immanuel Kant hat beispielsweise in vielfacher Hinsicht Wege zu einer Form der Ethik aufgezeigt, die eines wie auch immer gearteten personifizierten Gottes nicht bedarf. Seiner Aufforderung `sapere aude´ (= Wage es, Deinen eigenen Verstand zu gebrauchen!) kommt bis heute unvermindert Gültigkeit zu.

Und so ist denn auch die Frage, was oder an was man denn eigentlich glaubt, verfehlt. Es geht vielmehr um das, was jeder für sich an humanistischen Werten verwirklicht, welche Beziehung er zu seinen Mitmenschen und zur Welt einnimmt, in der er lebt. Freie Religion ist Ausdruck einer Lebenshaltung, basierend auf den Pfeilern der geistigen Freiheit, des Gebrauchs menschlicher Vernunft und Toleranz, frei von dogmatischer Gleichförmigkeit, ohne Anspruch auf den allein selig machenden Glauben, ungebunden von theologischen Meinungen und außerweltlichen Autoritäten. Freie Religion ist keine Lehre über die Welt, über den Menschen, sondern zum Menschen und die Welt hin, in enger Berührung mit Geistes- und Naturwissenschaft.

Entsprechend kann eine freireligiöse Weltanschauung niemals starr, sondern sie muss lebendig bleiben. Sie kann nichts Endgültiges haben oder dogmatische Formen annehmen kann, weil wir um eine vernünftige Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit bemüht sind, weil wir uns nicht auf eine göttlich offenbarte Wahrheit stützen, die in religiösen Dogmen zum Ausdruck kommt; weil wir nicht behaupten, volle göttliche Wahrheit zu besitzen, sondern uns bemühen, durch kritisches Denken der Wahrheit näher zu kommen.

Freireligiöse Gemeinden geben all den Menschen Raum, die nicht an Wunderdinge und Mythen glauben wollen; die religiösen Dogmen nicht nur kritisch gegenüberstehen, sondern die `unumstößliche Glaubenssätze´ als das erkennen, was sie zumeist sind: nämlich als Knebelung der menschlichen Vernunft, als Entzug menschlicher Freiheit und Selbstbestimmung.

Freireligiös denkende Menschen bemühen sich, den Sinn unseres Daseins im hier und jetzt zu verstehen, in einem sinnvoll gestalteten und bewusst gelebten Leben, ausgerichtet an den ethischen Normen, die keines Glaubens und keiner göttlichen Autorität bedürfen.

Der von uns beschrittene Weg, ist sicher nicht der einfachere, weil wir auf komplizierte Fragen eben keine eindeutigen und einfachen Antworten zu geben vermögen. Aber es ist ein Weg, der nichtsdestoweniger in einer Zeit der Orientierungslosigkeit und der Sinnsuche mehr als andere aufgezeigte Wege helfen kann, weil Freie Religion dem Menschen den ihm eigenen Wert vermittelt und auffordert, sich des eigenen Tuns bewusst zu werden.

Dies klar und deutlich aufzuzeigen und bewusst zu machen, daß nicht christliche oder andere, sondern humanistische Werte eben jene Grundwerte umreißen, auf die sich eine menschliche Gemeinschaft gründen sollte; dass es Gott weder in der Verfassung noch als Richtschnur bedarf, um Menschlichkeit zu definieren, menschliche Freiheit und Würde zu bewahren; all dies aufzuzeigen, umreißt eine wichtige zukünftige Aufgabe; eine Aufgabe, die gleichermaßen mahnt, Grundwerte zu betonen, ohne in Humanitätsschwärmerei abzudriften. Humanismus -recht verstanden- ist geistige Konfrontation mit Tatbeständen und auch mit gebotener Kritik an technischer Fortschrittsgläubigkeit, bei der man den Mensch aus dem Auge verliert.

Der Mensch, hat ein anderer einmal gesagt, geht nicht unter, solange er Menschlichkeit bewahrt und Anteil nimmt am Schicksal seiner Mitmenschen.

Und so sollten wir hier und überall dort, wo Unrecht geschieht und gegen Menschlichkeit verstoßen wird, unsere Stimme erheben, sollten uns unser kritisches Denken nicht nehmen lassen oder die Fähigkeit zu fragen und zu hinterfragen.

Es ist dies eine Grundeinstellung, für die Freireligiöses Gedankengut kennzeichnend steht und Freireligiöse Gemeinden, die vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung notwendiger denn je sind, um etwa dem Absolutheitsanspruch religiöser Fanatiker jeder Couleur entgegenzuwirken.

Und gerade deshalb ist es eben nicht genug, a u s der Kirche auszutreten, sondern einzutreten in jene Gemeinschaften, die diese Anliegen auch nach Außen vertreten, um in der Bündelung der Kräfte, die eigene Stimme nicht verhallen zu lassen.

Die Geschichte hat uns mehr als nur einmal die Notwendigkeit aufgezeigt, Stellung zu beziehen und den `Anfängen zu wehren´. Und wenn uns die Geschichte etwa lehren sollte, dann vor allem auch die Notwendigkeit, Ideen statt Ideologien zu entwickeln und über alle politischen und auch alle Glaubensgrenzen hinweg Brücken zu schlagen auf einer Grundlage, die uns alle verbinden sollte: nämlich die Freiheit und die Würde des Menschen zu wahren, unabhängig von Glaube, Herkunft und Nationalität.





(Dr. Holger Behr)


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